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06/01/2020 09:56:01 |
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wärmeschutznachweis`
Hochwertige Nachweise für Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und Energieausweise
Ein nach DIN berechneter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV und EEWärmeG gehört zu den nötigen Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz mit dem Bauantrag zusammen und den zusätzlichen bautechnischen Zeichnungen und Überlegungen im Rahmen der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens muß nachgewiesen werden, ob das Bauwerk die Vorgaben der EnEV für den Wärmeschutznachweises gerecht wird. Wurde ein anderes Baumaterial wie im Vorfeld geplant verwendet, ist die Einhaltung der U-Werte gleichermaßen zusätzlich gesetzmäßig vorgeschrieben. Der Gebäudeenergieausweis als Bedarfsausweis wird anschließend dem Bauherrn ausgehändigt. Der Wärmeschutznachweis als EnEV Berechnung nach DIN 4108 oder DIN 18599 und EEWärmeG ist Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen, hierzu sollten erfahrene Bafa-Energieberater hinzugezogen werden, welche für die Ausstellung von Wärmeschutznachweisen für Wohngebäude oder Nicht-wohngebäude zugelassen sind.
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